Änderung der Friedhofsatzung


I. Änderung Friedhofssatzung Masburg über die I. Änderung der Friedhofsatzung der Ortsgemeinde Masburg vom 22.02.2021

Der Ortsgemeinderat von Masburg hat aufgrund des § 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) sowie der §§ 2 Abs. 3, 5 Abs. 2 und 6 Abs. 1 Satz 1 des Bestattungsgesetzes (BestG) vom 04.03.1983, alle in der derzeit geltenden Fassung, folgende I. Änderung der Friedhofssatzung beschlossen:

§ 1
Die Satzung der Ortsgemeinde Masburg über das Friedhofs- und Bestattungswesen vom 02.05.2017 wird wie folgt geändert:

1. § 7 Abs. 1 Satz 2 erhält folgende Fassung:

Für die Beisetzung von Aschen gilt § 15 Abs. 3.

2. § 16 Abs. 4 erhält folgende Fassung:

(4) Das Aufstellen von Grabschmuck und Grablichtern auf Rasengrabstätten ist nur in der Zeit ab 31.10. bis Ostern des nächsten Jahres zulässig. Grabschmuck und Grablichter können nach Bestattung noch 4 Wochen auf der Grabstätte verbleiben. In der übrigen Zeit sind die Grabstätten zur Pflege freizuhalten.

§ 2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Masburg, den 22.02.2021
gez. Patrick Schopp Ortsbürgermeister

 

Hinweis:
Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kaisersesch, den 26.02.2021
Verbandsgemeindeverwaltung

Albert Jung, Bürgermeister