Bauleitplanung der Ortsgemeinde Masburg;
2. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet „Sauerland – An der A 48“
– Öffentliche Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch
Offenlage/öffentliche Auslegung
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:
Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet „Sauerland – An der A 48“ der Ortsgemeinde Masburg, bestehend aus der Planurkunde, den textlichen Festsetzungen, der Begründung einschließlich dem Umweltbericht und dem Fachbeitrag Artenschutz, liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Montag, 14.02.2022 bis einschließlich Mittwoch, 16.03.2022
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer DE 01, zu folgenden Zeiten
Montag:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Mittwoch:
08:00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag:
08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während der Auslegungsfrist sind der Inhalt der Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen auch auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de (>Verwaltung/Amtliche Bekanntmachung) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Masburg – Offenlage der 2. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet „Sauerland – An der A 48“ einsehbar.
Zudem können die Unterlagen in dem vorgenannten Zeitraum auch über das Geoportal des Landes Rheinland-Pfalz www.geoportal.rlp.de eingesehen werden.
Die Auslegung erfolgt im Rahmen des förmlichen Verfahrens nach § 3 Abs. 2 BauGB.
Besondere Hinweise wegen der Corona-Pandemie
Auf Grund der Corona-Problematik ist der Zutritt zur Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch nur unter den jeweils geltenden Corona-Regelungen möglich. Der Dienstbetrieb bleibt aufrechterhalten, so dass die Einsichtnahme in die ausgelegten Unterlagen nach vorheriger Terminvereinbarung mit den Mitarbeitern des Fachbereichs Infrastruktur (Sachgebiet Bauleitplanung) unter der Tel. Nr. 02653/9996-301 oder per Email: rainer.weiler@vg.kaisersesch.de möglich ist.
Während der oben genannten Auslegungsfrist können Stellungnahmen, Bedenken und/oder Anregungen zu dem Entwurf des genannten Bebauungsplanes abgegeben werden. Die Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können schriftlich, elektronisch oder mündlich zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen/Bedenken/Anregungen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Angaben zu verfügbaren umweltbezogenen Informationen
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sind folgende umweltbezogenen Informationen vorgebracht worden:
- Seitens der Struktur- und Genehmigungsbehörde Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz, wird allgemein auf die Themen Oberflächenwasserbewirtschaftung, Schmutzwasserbeseitigung, allgemeine Wasserwirtschaft / Starkregenvorsorge hingewiesen.
- Das Landesamt für Geologie und Bergbau weist darauf hin, dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes im Bereich der auf Eisen verliehenen, bereits erloschenen Bergwerksfelder „Masburg“ sowie „Vordereifel III“ liegt. Es erfolgt kein aktueller Bergbau unter Bergaufsicht.
- Die Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie, hat darauf hingewiesen, dass knapp 140 m nördlich des Planungsgebietes eine Grabhügelgruppe vor- oder frühgeschichtlicher Zeitstellung bekannt ist. Es besteht die Möglichkeit, dass sich im Umfeld dieser oberirdisch sichtbaren Grabanlagen auch weitere Grabanlagen befinden, die mangels Überhügelung nicht an der Oberfläche erkennbar sind. Entsprechend können im Plangebiet archäologische Funde zutage treten. Die Forderung nach frühzeitiger Bekanntgabe des Baubeginns ist durch Abschnitt B3 des Entwurfs der Textfestsetzungen berücksichtigt.
- Die Kreisverwaltung Cochem-Zell verweist insbesondere auf bodenschutzrechtliche Vorgaben sowie auf die Stellungnahme der Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesarchäologie
- Der BUND Cochem-Zell weist auf Beeinträchtigungen insbesondere aufgrund von Verkehr und Lärm, zum Landschaftsbild, für angrenzende Biotope sowie für Fauna und Flora, Artenschutz, Gewässer / Grundwasser, Nähe zu den Naturdenkmälern „Alte Schanze“, Klima hin
Weiterhin ist der Umweltbericht verfügbar, der umweltrelevante Informationen über die Schutzgüter Tiere und Pflanzen, Boden und Fläche, Wasser, Luft und Klima, Landschaft und Biologische Vielfalt enthält.
Des Weiteren liegt eine artenschutzrechtliche Prüfung (Fachbeitrag Artenschutz) gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz vor. Dieser enthält Aussagen zu den projektspezifischen Wirkfaktoren, die in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen der geschützten Tier- und Pflanzenarten verursachen können. Weiterhin erfolgte eine Relevanzprüfung für die Arten, deren Vorkommen im Wirkraum des Projektes zu erwarten ist sowie die Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen. Des Weiteren erfolgt eine Darlegung der Betroffenheit der relevanten Arten sowie Bewertung der Planungsfolgen im Hinblick auf § 44 BNatSchG.
Plangebiet/Planumfang
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet „Sauerland – An der A 48“ umfasst die Grundstücke Gemarkung Masburg, Flur 16 Flurstücke 3/14, 3/16, 3/24, 3/27 und 3/28. Das Plangebiet ist aus dem nachstehend abgedruckten Plan ersichtlich.
Masburg den 28.01.2022
Ortsgemeinde Masburg
Patrick Schopp, Ortsbürgermeister