Bekanntmachung gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)


in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Masburg am 15.04.2021 hat der Ortsgemeinderat beschlossen, eine 2. Änderung der Neufassung des Bebauungsplanes Industriegebiet „Sauerland – An der A 48“ vorzunehmen.

Die Änderung beinhaltet die Anpassung des Bebauungsplanes einschl. der textlichen Festsetzungen und der schriftlichen Unterlagen zum Zwecke der Zulassung eines modernen Logistikzentrums auf den bisher unbebauten und inzwischen in die Vermarktung gegebenen Industriegrundstücken.

Das Plangebiet wird aus dem abgedruckten Lageplan ersichtlich.

Masburg, den 10.06.2021
Ortsgemeinde Masburg
Patrick Schopp, Ortsbürgermeister