Bekanntmachung / Neubaugebiet


Bekanntmachung
über die Einstellung des laufenden Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich „Am Sportplatz“

In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Masburg vom 28.11.2019 hat der Ortsgemeinderat Masburg die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich „Am Sportplatz“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Baugesetzbuch – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) in der Fassung von 2019 beschlossen.

Mit dem Inkrafttreten des Baulandmobilisierungsgesetzes vom 23.06.2021 wurde § 13b BauGB neu gefasst und die Frist zur Fassung des Satzungsbeschlusses bis zum 31.12.2024 verlängert, wenn der Aufstellungsbeschluss bis zum 31.12.2022 gefasst wird. Aus dem Gesetz ist allerdings nicht ersichtlich, ob dies auch für jene Verfahren gilt, die vor Inkrafttreten der aktuellen Fassung des § 13b BauGB begonnen wurden. Um Rechtssicherheit bzgl. der Fristwahrung zu erlangen, wurde durch den Ortsgemeinderat Masburg in der öffentlichen Sitzung am 26.08.2021 beschlossen, das laufende Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich „Am Sportplatz“ zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen einzustellen. In der gleichen Sitzung wurde die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Bereich „Am Sportplatz“ nach § 13b BauGB in der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) geänderten Fassung des BauGB beschlossen. Die entsprechenden Bekanntmachungen sind nachstehend abgedruckt.

Masburg, den 13.09.2021
Ortsgemeinde Masburg
Patrick Schopp, Ortsbürgermeister

Bekanntmachung
gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634)

In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Masburg vom 26.08.2021 hat der Ortsgemeinderat Masburg die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich „Am Sportplatz“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren) in der zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2939) geänderten Fassung des BauGB beschlossen.

Die Ortsgemeinde Masburg beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplanes die Schaffung der planungsrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Ausweisung neuer Wohnbauflächen.

Das Plangebiet ist aus dem abgedruckten Plan ersichtlich.

Masburg, den 13.09.2021
Ortsgemeinde Masburg
Patrick Schopp, Ortsbürgermeister

 

Bekanntmachung
Bauleitplanung der Ortsgemeinde Masburg Bebauungsplan „Am Sportplatz“

In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Masburg am 26.08.2021 hat der Ortsgemeinderat Masburg die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ beschlossen. In der Sitzung am 26.08.2021 hat der Ortsgemeinderat Masburg ebenfalls dem städtebaulichen Konzept für die Ausweisung des geplanten Neubaugebietes „Am Sportplatz“ zugestimmt.

Der Bebauungsplan dient der Schaffung neuer Wohnbauflächen unter Wahrung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Der Ortsgemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) „Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren“ beschlossen. Trotz der Anwendung des Verfahrens nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB wird das „klassische“ 2-stufige Beteiligungsverfahren nach den Grundzügen der §§ 3 und 4 BauGB durchgeführt. Die vorliegenden Planunterlagen dienen der Durchführung der frühzeitigen Beteiligungsschritte nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB. Dem wesentlichen Sinn und Zweck der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB folgend, beschränken sich die vorliegenden Planunterlagen auf die Darlegung der allgemeinen Ziele und Zwecke sowie Auswirkungen der Planung. Konkrete Einzelheiten der Planung sowie etwaig notwendige Fachgutachten werden im Bedarfsfall im weiteren Verfahren erstellt und werden dann Bestandteil der Planunterlagen zum sich anschließenden förmlichen Auslegungsverfahren.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig an der Planung zu beteiligen. Die Planung ist aus dem nachstehend abgedruckten städtebaulichen Konzept ersichtlich.

Der Bebauungsplan „Am Sportplatz“ umfasst die Grundstücke Gemarkung Masburg,

Flur 11

Flurstück: 155 tlw. (Einbeziehung der im Bebauungsplan „Die Stücker / Auf der Steinkaul“ festgesetzten „Wasserflächen und Flächen für die Wasserwirtschaft, den Hochwasserschutz und die Regelung des Wasserabflusses“ sowie „Umgrenzung von öffentlichen Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“)

Flur 12

Flurstücke: 1/2, 1/3, 3, 4, 5, 6, 7, 8 (Weg) 9 tlw. (Weg) und 40/2 tlw. (Weg)

Das städtebauliche Konzept für das geplante Neubaugebiet „Am Sportplatz“, eine Kurzbegründung sowie die schalltechnische Untersuchung können

bis einschließlich Montag, 18.10.2021

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer D-E01, zu folgenden Zeiten

Montag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

eingesehen werden.

Zusätzlich sind die Unterlagen bis zum 18.10.2021 auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de (>Verwaltung/Amtliche Bekanntmachung) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Masburg – Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Sportplatz“ einsehbar.

Hinweis:

Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB (Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren). Nach dieser Vorschrift gilt bis zum 31. Dezember 2022 § 13a BauGB entsprechend für Bebauungspläne mit einer Grundfläche im Sinne des § 13a Absatz 1 Satz 2 BauGB von weniger als 10 000 Quadratmetern, durch die die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet wird, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen.

Nach § 13a BauGB erfolgt die Aufstellung des Bebauungsplanes im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB. In diesem Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

Nach § 13 Abs. 3 BauGB wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen (§ 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB).

Wir geben hiermit Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung.

Masburg, den 13.09.2021
Ortsgemeinde Masburg
Patrick Schopp, Ortsbürgermeister