Haushaltssatzung 2022


Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Masburg für das Jahr 2022 vom 26.04.2022

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1
Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1.im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf
1.292.000,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
1.376.000,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
-84.000,00 €

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf
1.240.000,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf
1.278.000,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
-38.000,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
266.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
398.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
-132.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit
170.000,00 €

§ 2
Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf — 132.000,00 €

§ 3
Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf — 1.300.000,00 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf — 712.000,00 €.

§ 4
Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  • Grundsteuer A auf 300 v. H.
  • Grundsteuer B auf 365 v. H.
  • Gewerbesteuer auf 365 v. H.

§ 5
Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2020 — 3.691.898,40 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2021 — 3.447.898,40 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022 — 3.363.898,40 €.

§ 6
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall der Gesamtansatz um mehr als 20 v. H., mindestens jedoch um 500,00 € überschritten ist.

§ 7
Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.

Masburg, den 26.04.2022
Patrick Schopp
Ortsbürgermeister

Hinweis:

a) Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 09.05.2022 bis einschl. Mittwoch, den 18.05.2022 während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, öffentlich aus. Der Haushaltsplan kann auch auf unserer Internetseite unter: www.kaisersesch.de/bekanntmachungen öffentlich eingesehen werden.

b) Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten.

Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kaisersesch, den 26.04.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung
Bürgermeister