Haushaltssatzung 2024


Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Masburg für das Jahr 2024 vom 14.10.2024

der Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Masburg für das Jahr 2024 vom 14.10.2024

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund des § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1. im Ergebnishaushalt
der Gesamtbetrag der Erträge auf
der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag
2. im Finanzhaushalt
die ordentlichen Einzahlungen auf
die ordentlichen Auszahlungen auf
Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen
die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit
Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für verzinste Kredite auf 27.000,00 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf 0,00 €.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf 0,00 €.

§ 4 Gesamtbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse gemäß § 68 Abs. 4 GemO wird festgesetzt auf 200.000,00 €

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Grundsteuer A auf
Grundsteuer B auf
Gewerbesteuer auf

§ 6 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2022
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2023
Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2024

§ 7 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 GemO liegen vor, wenn im Einzelfall der Gesamtansatz um mehr als 20 v. H., mindestens jedoch um 500,00 € überschritten ist.

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 10.000 Euro sind einzeln in der Investitionsübersicht darzustellen.

Masburg, den 14.10.2024
Patrick Schopp, Ortsbürgermeister

Hinweis:

a)Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme von Montag, den 21.10.2024 bis einschl. Mittwoch, den 30.10.2024 während der Dienstzeit bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, öffentlich aus. Der Haushaltsplan kann auch auf unserer Internetseite, unter: www.kaisersesch.de/bekanntmachungen öffentlich eingesehen werden.
b)Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn
1.die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
2.vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kaisersesch, den 14.10.2024
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
In Vertretung
Gerhard Weber, Beigeordneter