Kurzprotokoll – 23. Sitzung des Ortsgemeinderates Masburg vom 26.08.2021
Gremien Ortsgemeinderat Masburg Ortsgemeinde Masburg
Status: Sitzung: öffentlich/nichtöffentlich
23. Sitzung des Ortsgemeinderates Masburg
Sitzung am 26.08.2021
Sitzungsort 56761 Masburg
Sitzungsraum Sport- und Freizeithalle Masburg
Sitzungsbeginn 19:05 Uhr
Sitzungsende 22:20 Uhr
Tagesordnung:
Grundstücksangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Masburg hat in einer Grundstücksangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Grundstücksangelegenheit
Der Ortsgemeinderat Masburg hat in einer Vertragsangelegenheit einen Beschluss gefasst.
Grundstücksangelegenheit
Der Ortsgemeinderat hat in einer Grundstücksangelgenheit einen Beschluss gefasst.
Vergabeangelegenheit
Der Tagesordnungspunkt wurde vertagt.
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Erhebung
von Beiträgen für Feld- und Waldwege (Beitragssatzung Feld- und Waldwege)
Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt den Tagesordnungspunkt Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege (Beitragssatzung Feld- und Waldwege) zu vertagen.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über den Erlass einer Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge)
„Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt den Entwurf der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen (Ausbaubeitragssatzung wiederkehrende Beiträge) als Satzung.
Es werden folgende Festlegung getroffen:
Gemeindeanteil § 5:
Abrechnungseinheit 1
30 %
Abrechnungseinheit 2
20 %
Tiefenbegrenzung § 6 Abs. 2 Nr. 2 a) und b):
21 m
Tiefenbegrenzung § 6 Abs. 2 Nr. 2 d):
42 m
Geschosshöhe § 6 Abs. 3 Nr. 2:
Abrechnungseinheit 1
2,6
Abrechnungseinheit 2
3,5
Gewerbezuschlag
a) § 6 Abs. 4 UA 1:
15 v. H.
b) bei teilweiser Nutzung § 6 Abs. 4 UA 2:
7,5 v. H.
Fälligkeit § 12 Abs. 1:
3 Monate
Übergangs- bzw. Verschonungsregelung § 13:
Alternative
2
Inkrafttreten § 15:
01.01.2021 (Datum)
Diese Satzung wird im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch veröffentlicht.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Widmung mehrerer
Gemeindestraßen und eines Gemeindeplatzes
1) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 8 Nr. 119/3 (Auf der Holl)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
2) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 9 Nr. 117/3, Flur 9 Nr. 102/20 (Birkenstraße)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
3) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 8 Nr. 646/6, Flur 8 Nr. 860/5, Flur 8 Nr. 865/14, Flur 8 Nr. 867/18, Flur 8 Nr. 870/13 teilweise, Flur 8 Nr. 870/14 teilweise, Flur 9 Nr. 61 teilweise, Flur 9 Nr. 80/1 teilweise, Flur 9 Nr. 91 (Brunnenstraße)
Die Nutzung der Gemeindestraße Flur 8 Nr. 867/18, Flur 9 Nr. 91 wird auf den Fußgänger- und Radverkehr beschränkt.
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
4) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 11 Nr. 165 (Buchenweg)
Die Widmungsverfügung der “Buchenweg“ vom 14.05.2001, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 17.05.2001, wird durch diese ersetzt. Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
5) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 11 Nr. 169 (Erlenweg)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
6) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 8 Nr. 407/1, Flur 8 Nr. 408/1, Flur 8 Nr. 409/1, Flur 8 Nr. 409/2, Flur 8 Nr. 410/3, Flur 8 Nr. 410/6, Flur 8 Nr. 411/1, Flur 8 Nr. 422/4, Flur 8 Nr. 422/6, Flur 8 Nr. 422/7, Flur 8 Nr. 427/1, Flur 8 Nr. 428/1, Flur 8 Nr. 428/3, Flur 8 Nr. 428/5, Flur 8 Nr. 428/7, Flur 8 Nr. 428/9, Flur 8 Nr. 674/1, Flur 8 Nr. 676/5, Flur 8 Nr. 676/6, Flur 8 Nr. 732/1 teilweise, Flur 10 Nr. 67/1, Flur 10 Nr. 67/2, Flur 10 Nr. 93 und Flur 10 Nr. 96 teilweise (Gartenstraße)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
7) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 9 Nr. 80/1 teilweise (Glockenstraße)
Die Widmungsverfügungen der Straße “Glockenstraße“ vom 03.09.1986, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 06.09.1986, wird durch diese ersetzt. Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
8) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 8 Nr. 122/4 teilweise, Flur 11 Nr. 47 (Grubenstraße)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
9) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 8 Nr. 755/16, Flur 9 Nr. 154/1 teilweise, Flur 11 Nr. 3/1 und Flur 11 Nr. 6 (Hauptstraße)
Die Widmungsverfügung der “Hauptstraße“ vom 14.05.2001, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 17.05.2001, wird durch diese ersetzt. Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
10) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 9 Nr. 10/1, Flur 9 Nr. 10/3 teilweise, Flur 9 Nr. 22/1, Flur 9 Nr. 65/4 teilweise, Flur 9 Nr. 102/5 (Haurother Straße)
Die Widmungsverfügungen der Straße “Haurother Straße“ vom 03.09.1986, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 06.09.1986, wird durch diese ersetzt. Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
11) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 8 Nr. 695/3, Flur 8 Nr. 695/6 Flur 8 Nr. 2000/738 und Flur 8 Nr. 2001/738 (Im Gottschalk)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
12) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 10 Nr. 12 teilweise, Flur 10 Nr. 119, Flur 10 Nr. 123 und Flur 10 Nr. 141/1 teilweise, (In den Peschen)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
13) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 10 Nr. 38/5 und Flur 10 Nr. 38/8 (In der Haag)
Die Widmungsverfügung der Straße “In der Haag“ vom 21.04.1982, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 30.04.1982, wird durch diese ersetzt. Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
14) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 10 Nr. 19 teilweise (Stichstraße Kaisersescher Straße)
Die Widmungsverfügung der “Stichstraße“ vom 28.10.1985, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 02.11.1985, wird durch diese ersetzt. Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
15) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 8 Nr. 648/3, Flur 8 Nr. 649/1 Flur 8 Nr. 712/12 und Flur 8 Nr. 712/18 (Kirchstraße)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
16) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 9 Nr. 141/4, Flur 9 Nr. 141/7 teilweise und Flur 9 Nr. 154/1 teilweise (Lerchenweg)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
17) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 2 Nr. 91 teilweise, Flur 8 Nr. 638/7 und Flur 8 Nr. 695/8 (Neustraße)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
18) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 8 Nr. 30/18, Flur 8 Nr. 718/8, Flur 8 Nr. 785/7 teilweise, Flur 8 Nr. 821/16 teilweise, Flur 8 Nr. 1978/39, Flur 11 Nr. 42 teilweise (Oberstraße)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
19) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 11 Nr. 161 und Flur 11 Nr. 170 (Schieferweg)
Die Widmungsverfügungen der Straße “Schieferweg“ vom 14.05.2001, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 17.05.2001, wird durch diese ersetzt. Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
20) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 8 Nr. 642/6, Flur 9 Nr. 56 teilweise (Schmiedegasse)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
21) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 9 Nr. 102/19 und Flur 9 Nr. 118 (Tannenweg)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
22) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 10 Nr. 66 (Wiesenstraße)
Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
23) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindestraße dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 11 Nr. 13 und Flur 11 Nr. 171 (Zum Steinkäulchen)
Die Widmungsverfügungen der Straße “Zum Steinkäulchen“ vom 16.08.1989, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 31.08.1989, sowie vom 14.05.20021, bekanntgemacht im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde Kaisersesch vom 17.05.2001, wird durch diese ersetzt. Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
24) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführten Gemeindestraßen dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
a) Flur 9 Nr. 127/3 und Flur 9 Nr. 127/5
(Verbindungsfußweg Lerchenweg – Birkenstraße)
b) Flur 10 Nr. 47
(Verbindungsfußweg Kreisstraße K 12 – Kaisersescher Straße – In den Peschen)
c) Flur 11 Nr. 166
(Verbindungsfußweg Buchenweg – Zum Steinkäulchen)
d) Flur 11 Nr. 167 teilweise (Verbindungsfußweg Buchenweg – Erlenweg)
Die Nutzung der Gemeindestraßen
a) Flur 9 Nr. 127/3 und Flur 9 Nr. 127/5
(Verbindungsfußweg Lerchenweg – Birkenstraße)
b)Flur 10 Nr. 47
(Verbindungsfußweg Kreisstraße K 12 – Kaisersescher Straße – In den Peschen)
c) Flur 11 Nr. 166
(Verbindungsfußweg Buchenweg – Zum Steinkäulchen)
d) Flur 11 Nr. 167 teilweise (Verbindungsfußweg Buchenweg – Erlenweg
wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt. Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
25) Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt, nach § 36 Landesstraßengesetz für Rheinland-Pfalz die nachfolgend aufgeführte Gemeindepatz dem öffentlichen Straßenverkehr zu widmen:
Flur 8 Nr. 785/4, Flur 8 Nr. 821/9, Flur 8 Nr. 867/6 und Flur 8 Nr. 867/27 (Platz im Bereich der Kreisstraße K 12 – Hauptstraße – Pfarrstraße)
Die Nutzung des Platzes wird auf den Fußgängerverkehr beschränkt. Der vollständige Wortlaut der Widmungsverfügung wird im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über den Abbruch des laufenden Verfahrens zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich “Am Sportplatz”
„Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt das laufende Verfahren nach § 13b BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich „Am Sportplatz“ zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen einzustellen.
Aus Gründen der Rechtssicherheit ist ein neues Verfahren nach § 13b BauGB/2021 vorgesehen.“
Abstimmungsergebnis: Einstimmig.
Beratung und Beschlussfassung über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich “Am Sportplatz” im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB)
„Der Ortsgemeinderat Masburg beschließt die Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich „Am Sportplatz“ zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren nach § 13b BauGB. Die Abgrenzung des Plangebietes ergibt sich aus dem beigefügten Lageplan.“
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 1 Stimmenthaltung.
Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich “Am Sportplatz”
„Der Ortsgemeinderat Masburg stimmt dem vom Büro B.K.S. Ingenieurgesellschaft für Stadtplanung mbH, Trier, erstellten städtebaulichen Konzept für die Ausweisung eines Neubaugebietes im Bereich „Am Sportplatz“
a) bzgl. der Stichstraße unter Verwendung der
Alt.3 Wegfall des rückwärtigen Grundstückes sowie Aufteilung der Fläche
und
b) bzgl. des Wirtschaftsweges unter Verwendung der
Alt.1 Der Wegabschnitt zum Sportplatz wird aus der Planung genommen
zu.
Bauplanungsrechtlich wird ein allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Das Verfahren soll nach § 13 b BauGB – Einbeziehung von Außenbereichsflächen in das beschleunigte Verfahren – durchgeführt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.“
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Stimmenthaltungen.
Der öffentliche Teil der Niederschrift kann nach Fertigstellung im Rats- und Bürgerinformationssystem sowie beim Ortsbürgermeister eingesehen werden.
Masburg, 27.08.2021
Patrick Schopp, Ortsbürgermeister