Öffentliche Mitteilung über die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters in der Gemeinde Masburg
In der Gemarkung Masburg (1478) wurden die amtliche Liegenschaftskarte und die Flächenangaben des Liegenschaftskatasters bei den nachfolgend aufgeführten Flurstücken aufgrund einer neuerlichen Auswertung des Zahlennachweises von Amts wegen durch den Fortführungsnachweis FQ 00083577/2024 aktualisiert.
Flur | Flurstück | Lagebezeichnung ohne Hsnr. | Fläche (alt) in m² | Fläche (neu) in m² |
15 | 72 | Präfekturstück | 6001 | 5999 |
Gemäß § 10 Abs.4 Satz 1 des Landesgesetzes über das amtliche Vermessungswesen (LGVerm) vom 20. Dezember 2000 (GVBl. S. 572, BS 219-1) und der Verwaltungsvorschrift über die Führung der Geobasisinformationen des amtlichen Vermessungswesens (VV_FührungGeoBasis) vom 06.06.2022 Lfd Nr. 4.5.3 Satz 1 werden den Eigentümerinnen, Eigentümern und Erbbauberechtigten der Flurstücke die Änderungen der Daten im Liegenschaftskataster mitgeteilt. Der verfügende Teil des Fortführungsnachweises hat folgenden Wortlaut:
„Das Liegenschaftskataster ist aufgrund dieses Fortführungsnachweises zu aktualisieren.“