Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten für die Schöffenwahlen 2023
Der Stadtrat und die Ortsgemeinderäte haben in ihren Sitzungen in den Monaten Mai und Juni die Vorschlagslisten der Schöffinnen und Schöffen für das Amtsgericht Cochem beschlossen.
Die Vorschlagsliste für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 liegt gem. § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit von
Montag, den 17.07.2023 bis einschließlich Freitag, den 21.07.2023
zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienstzeiten oder nach telefonischer Vereinbarung an folgendem Ort aus:
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Am Römerturm 2
Raum: B-U06 (Frau Euteneuer, Tel.-Nr.: 02653 9996-121)
56759 Kaisersesch
Zusätzlich wird die Vorschlagsliste auf der Homepage der Verbandsgemeinde unter:
www.kaisersesch.de/schoeffenwahl veröffentlicht.
Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Einspruch ausschließlich mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach einem der Gründe aus §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.
Kaisersesch, den 06.07.2023
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister