Bekanntmachung – Satzung


Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) für das Grundstück Gemarkung Masburg, Flur 15 Nr. 147/5
teilw. (Breitenbruch 20)

In der öffentlichen Sitzung des Ortsgemeinderates Masburg am 20.05.2021 hat der Ortsgemeinderat Masburg die Aufstellung einer Ergänzungssatzung gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für das Grundstück Gemarkung Masburg, Flur 15 Nr. 147/5 teilw (Breitenbruch 20) beschlossen.

Entsprechend dem Beschluss des Ortsgemeinderates wurde die Verwaltung beauftragt, das Verfahren nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB einzuleiten. Es wird die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.

Durch die Einbeziehung der Teilfläche des Grundstückes Gemarkung Masburg, Flur 15, Nr. 147/5 in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile soll die weitere bauliche Nutzung dieses Grundstückes ermöglicht werden. Vorhaben, die einer Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht unterliegen, werden nicht zugelassen.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist in dem beigefügten Lageplan gekennzeichnet und bezieht sich auf folgendes Grundstück:

Gemarkung Masburg

Flur 15

Flurstück 147/5 teilw.

Der Entwurf der Satzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB, die Begründung und ein Lageplan mit der Kennzeichnung des Geltungsbereiches liegen von

Montag, 26.07.2021 bis einschließlich Mittwoch, 25.08.2021

bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch, Am Römerturm 2, 56759 Kaisersesch, Zimmer D-E01, zu folgenden Zeiten

Montag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Dienstag:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Mittwoch:

08:00 Uhr bis 12:30 Uhr

Donnerstag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und

14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Freitag:

08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung nach § 3 Absatz 2 Satz 2 BauGB und die nach § 3 Absatz 2 Satz 1 BauGB auszulegenden Unterlagen auch auf der Website der Verbandsgemeinde Kaisersesch unter www.kaisersesch.de (>Verwaltung/Amtliche Bekanntmachung) unter dem Artikel „Ortsgemeinde Masburg – Aufstellung einer Ergänzungssatzung für das Grundstück Flur 15 Nr. 147/5 tlw. (Breitenbruch 20)“ einsehbar.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen schriftlich abgefasst werden oder können zur Niederschrift bei der Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch aufgenommen werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Die Auslegung erfolgt im Rahmen des öffentlichen Verfahrens nach § 34 Abs. 6 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB.

Von einer Umweltprüfung wird gemäß § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Masburg, den 09.07.2021
Ortsgemeinde Masburg
Patrick Schopp
Ortsbürgermeister