Brennholzbedarf


 

Die Ortsgemeinde Masburg bietet auch in diesem Jahr wieder Brennholz für ihre Bürger an. Der Ortsgemeinderat hat beschlossen, dass das Brennholzkontingent -wie in den vergangenen Jahren- auf 2,5 fm pro Haushalt begrenzt wird. Es werden Lose in Selbstwerbung am befahrbaren Waldweg vergeben. Das Holz wird vor der Ausgabe vermessen und kann nach der Aufarbeitung sofort abgefahren werden.Meterholz fertig aufgearbeitet (Buche / Eiche) kann pro Haushalt mit max. 2,5 rm erworben werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Zusatzlose ausschließlich Eichenholz überwiegend aus der Krone -soweit vorhanden- zu erwerben. Brennholz wird ausschließlich an Bürger aus Masburg abgegeben. Eine Weitergabe der Lose ist nicht zulässig. Bestellscheine können nur von den Bestellern selbst, oder von nahen Verwandten / Helfern abgegeben werden. Zusätzlich ist der Nachweis der Sachkunde, gem. GUV-I 8624, für den Umgang mit der Motorsäge vom Selbstwerber oder dessen Helfer vorzulegen und die „Allgemeinen Bedingungen zum Kauf von liegendem Holz“ durch Unterschrift anzuerkennen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Selbstwerber bei der Aufarbeitung des Holzes die notwendige Schutzausrüstung zu tragen hat und nur abbaubares Bio-Kettenöl und schadstoffarmer Sonderkraftstoff zu verwenden ist.

Abgabe der Bestellscheine

Donnerstag, den 17.01.2019 von 18.30 – 19.30 Uhr im Gemeindesaal.

Masburg, 04.01.2019
Gerda Mintgen, Ortsbürgermeisterin
Bestellschein für Brennholz 2019
Name:

Anschrift:

Telefonnummer:

Hiermit bestelle ich:

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2,5 fm Eiche / Buche in langer Form am befahrbaren Waldweg zum Preis von 55,00 € je fm

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2,5 rm Nadelholz am befahrbaren Waldweg zum Preis von 26,00 € je rm

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2,5 rm Meterholz (Eiche / Buche) fertig aufgearbeitet zum Preis von 52,00 € je rm

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2,5 rm Meterholz nur Eichenholz überwiegend aus der Krone zum Preis von 45,00 € je rm

Brennholz wird ausschließlich an Bürger aus Masburg abgegeben. Mit der Unterschrift bestätigt der jeweilige Selbstwerber, dass eine Weitergabe der Lose nicht zulässig ist und das Holz nur für den Eigenbedarf bestellt und nicht weiter veräußert wird. Bestellscheine können nur von den Bestellern selbst, oder von nahen Verwandten / Helfern abgegeben werden. Zusätzlich ist der Nachweis der Sachkunde, gem. GUV-I 8624, für den Umgang mit der Motorsäge vorzulegen und die „Allgemeinen Bedingungen zum Kauf von liegendem Holz“ durch Unterschrift anzuerkennen.

Datum, Unterschrift

Abgabe der Bestellscheine: Donnerstag, 17.01.2019 von 18:30 – 19:30 Uhr im Gemeindesaal.