Ortsgemeinde – Satzung


Satzung der Ortsgemeinde Masburg über die Aufhebung eines Wirtschaftsweges in der Gemarkung Masburg

Auf Grund des § 58 Abs. 4 des Flurbereinigungsgesetzes vom 16.03.1976 (BGBl. I, Seite 546) in Verbindung mit § 24 der Gemeindeordnung (GemO) für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), beide in der jeweils geltenden Fassung, hat der Ortsgemeinderat Masburg am 16.12.2021 folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Der Wirtschaftsweg in der Gemarkung Masburg

Flur 13 Nr. 68

wird hiermit aufgehoben. Die vorgenannte Wegefläche ist in dem dieser Satzung beigefügtem Lageplan farblich gekennzeichnet. Die Wegefläche wird für die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Grundstücke nicht mehr benötigt.

§ 2

Diese Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Masburg, den 10.02.2022
Ortsgemeinde Masburg
(Siegel)
Patrick Schopp, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Wir weisen darauf hin, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, ein Jahr nach Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Kaisersesch, den 14.02.2022
Verbandsgemeindeverwaltung Kaisersesch
Albert Jung, Bürgermeister